Persönliche Erklärung zur Änderung des Grundgesetzes
18.03.2025
Persönliche Erklärung zu TOP1a Gesetzesentwurf der SPD und CDU/CSU Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 109,155,143a)
Das Verfahren der heute zur Abstimmung stehenden Grundgesetzänderung ist ein der Tragweite der Entscheidung nicht angemessenes und eine Zumutung.
Als Abgeordnete des 20. Deutschen Bundestages sehen und mahnten wir die Notwendigkeit von weiteren, erhöhten Ausgaben für unsere Sicherheit in Anbetracht der geopolitischen Weltlage seit Monaten und Jahren an. Hierfür fiskalpolitische Spielräume zu schaffen und die notwendigen Ausgaben auch aus Krediten zu finanzieren, halte ich für sinnvoll und richtig. Diese Notwendigkeit ist jedoch keine Neuigkeit und nichts, was sich seit dem 23. Februar diesen Jahres maßgeblich verändert hätte. Auch oder vielmehr insbesondere als ausscheidende Abgeordnete hätte ich ein besonnenes und geordnetes Verfahren zur Reform der Schuldenbremse vor der Bundestagswahl oder nach der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages bevorzugt. Auch jetzt wäre eine Entkopplung der sicherheitspolitisch eilenden Ausgaben von anderen haushälterischen Aspekten möglich und sinnvoll gewesen.
Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages endet gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG erst mit der Konstituierung des 21. Bundestages. Somit sind wir als 20. Bundestag zum heutigen Tag weiterhin entscheidungsfähig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dies mit der Ablehnung der entsprechenden Eilanträge zur Verhinderung der Lesung des Gesetzentwurfs vorerst bestätigt. Aus einer demokratietheoretischen Perspektive erachte ich es in diesen Zeiten jedoch als durchaus problematisch, über eine Verfassungsänderung nach der Wahl des 21. Bundestages mit veränderten Mehrheiten noch im 20. Bundestag abzustimmen. Nur weil ein Verfahren legal und verfassungsrechtlich legitim sein mag, ist es nicht zwingend zu jedem Zeitpunkt sinnvoll. Insbesondere in Zeiten steigender Demokratieverdrossenheit ist diese Verfahrensweise fragwürdig.
Darüber hinaus ist die Geschwindigkeit des Verfahrens gerade bei einer Verfassungsänderung bedenklich. Innerhalb einer Woche mit Sondersitzungen der Ausschüsse am Wochenende wurden Änderungen von enormer Tragweite durch das Parlament gebracht. Gerade zur Bewertung langfristiger Auswirkungen des Gesetzesentwurfs und auch um Raum für gesellschaftliche Auseinandersetzung zu geben, wäre mehr Zeit sinnvoll gewesen.
Als Abgeordnete stehe ich nun aber vor der Entscheidung, wie ich mich inhaltlich zu diesem Gesetzesentwurf verhalte. Aufgrund einer Abwägung der Folgen mangelnder finanzieller staatlicher Ressourcen in den kommenden Monaten und Jahren, insbesondere angesichts der dramatischen Sicherheitslage Europas, stimme ich trotz meiner schwerwiegenden verfahrensbedingten Bedenken zu.